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Apartmento - Feel Home

AGB

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen Apartmento 365 GmbH (im folgenden APARTMENTO) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der vorbenannten Gesellschaft.

2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
1. Bei der Buchung eines Apartments durch einen Gast stellt dieser eine Anfrage zur Beherbergung, die APARTMENTO bei Verfügbarkeit des gebuchten Apartments bestätigt. Dadurch kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen APARTMENTO und dem Gast zustande.
2. Alle APARTMENTO-Angebote sind vorbehaltlich und unverbindlich. APARTMENTO behält sich das Recht vor, den Abschluss des Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3. Sollte nur eine Kategorie in einem angebotenen Objekt gebucht werden, hat der Gast kein Anrecht auf eine bestimmte Wohnung/Einheit. APARTMENTO kann Branchenstandards wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen bei bestimmten Reisedaten vorsehen.

3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Eine Reservierung gilt als garantiert, sobald der Gast die Zahlung vorgenommen hat. Gemäß den angezeigten Stornierungsbedingungen kann eine garantierte Reservierung vom Gast unter Angabe der Reservierungsnummer kostenlos storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist eine weitere Stornierung ausgeschlossen und APARTMENTO behält sich das Recht vor, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen. Das gleiche Prinzip gilt, falls der Gast nicht erscheint (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen wird bei Nichtanreise jede weitere Nacht inklusive der zweiten Nacht storniert; dem Gast steht in diesem Fall kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
2. Für Reservierungen, die am Tag des Anreisetages eingehen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gemäß §5 zu leisten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
1. Es gelten die aktuell angezeigten Preise von APARTMENTO. Die Gültigkeit der Preise ergibt sich aus dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Diese geltenden und ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Der Gast ist jedoch selbst für lokale Abgaben wie Kurtaxen verantwortlich, diese sind im Preis nicht enthalten.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
1. Der Preis für die gesamte Übernachtungsdienstleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
2. Der Gast kann nicht aufrechnen, es sei denn, die Aufrechnung bezieht sich auf eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
3. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder normale Banküberweisung. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
4. Für nachträgliche Belastungen, die durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen oder Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, behält sich APARTMENTO das Recht vor, den ausstehenden Betrag von der hinterlegten Zahlungsmethode abzuziehen.
5. Mit der Buchung erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass der Gast seine Rechnung per Download oder E-Mail erhält.

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
1. Ein reserviertes Apartment ist ab 15.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag buchbar.
2. Sofern nicht anders vereinbart, sind zur Verfügung gestellte Schlüssel, Park- oder Codekarten an eine von APARTMENTO beauftragte dritte Person auszuhändigen oder an einem vorher vereinbarten bzw. ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust oder Nichtaushändigung eines Schlüssels bzw. einer Park- oder Codekarte beim Check-out wird eine Gebühr in Höhe von EUR 40,00 erhoben. APARTMENTO ist berechtigt, vom Gast zusätzlichen Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen, sofern der Schaden EUR 40,00 übersteigt. Darin enthalten sind die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
3. APARTMENTO kann für Gäste auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit einen späten Check-out (Late Check-out) arrangieren. Akzeptiert APARTMENTO einen Late Check-out, behält sich APARTMENTO das Recht vor, für jede angefangene Stunde der weiteren Nutzung des Apartments EUR 10,00 in Rechnung zu stellen. Wird die Zustimmung nicht eingeholt, behält sich APARTMENTO vor, EUR 30,00 für jede angefangene Stunde zu berechnen. Für Abreisen, die nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Apartments erhoben und zudem hat der Gast neben dem vollen Beherbergungsentgelt, den dadurch verursachten Mehrschaden zu ersetzen. Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass APARTMENTO ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann APARTMENTO einen früheren Check-in (Early Check-in) im Voraus arrangieren. Wenn APARTMENTO einen frühen Check-in akzeptiert, behält sich APARTMENTO vor, für die weitere Nutzung des Apartments EUR 10,00 pro angefangene Stunde zu berechnen. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf vorzeitigen Check-in.

7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
1. Eine Untervermietung oder Weitervermittlung des gebuchten Apartments ist untersagt. Dazu gehört unter anderem das Anbieten von Wohnungen oder Wohnungskombinationen an Dritte zu Preisen, die über den von APARTMENTO angezeigten liegen. Auch eine Abtretung oder ein Verkauf des Anspruchs gegen APARTMENTO ist nicht zulässig. In diesen Fällen behält sich APARTMENTO das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Übertragung/dem Verkauf gegenüber Dritten falsche Angaben zur Reservierung oder der Zahlungsmethode gemacht hat.
2. Die Nutzung des Apartments zu anderen als Beherbergungszwecken, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.

8. HAFTUNG VON APARTMENTO
1. APARTMENTO haftet uneingeschränkt für von ihr zu vertretende Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus haftet APARTMENTO für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von APARTMENTO beruhen. APARTMENTO haftet nur für einfache Fahrlässigkeit und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig achten (Kardinalpflichten). Einer Pflichtverletzung von APARTMENTO steht eine Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
2. Bei Störungen oder Mängeln der Leistung von APARTMENTO, wird APARTMENTO auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Störung oder den Mangel in einem ihm zumutbaren Umfang zu beheben und einen daraus entstehenden Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, APARTMENTO rechtzeitig über einen eventuell auftretenden schwerwiegenden Schaden unverzüglich zu unterrichten.
3. APARTMENTO haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unterlässt es der Gast, APARTMENTO unverzüglich nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Liefergegenstandes anzuzeigen, erlischt der Anspruch, es sei denn, die verspätete Anzeige hat keinen Einfluss auf die Aufklärung des Sachverhalts. Sofern Gäste Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von über 800 Euro oder sonstige Sachen im Wert von über 3.500 Euro in das Apartment einbringen wollen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit APARTMENTO. Ansonsten haftet APARTMENTO nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände.
4. Soweit APARTMENTO Gästen kostenpflichtige oder kostenlose Stellplätze anbietet, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von APARTMENTO entsteht hierdurch nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung eines auf dem Grundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugs oder Fahrrads oder dessen Inhalte haftet APARTMENTO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sichtbare Schäden sind unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Parkplatzes, zu melden. APARTMENTO haftet nicht für Schäden, die ausschließlich von anderen Mietern oder sonstigen Dritten zu vertreten sind.
5. Alle Ansprüche gegen APARTMENTO verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von APARTMENTO oder bei der Verletzung einer Kardinalspflicht.
6. Eine Haftung für Fundsachen wird von APARTMENTO nicht übernommen. Dies gilt nicht für die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von APARTMENTO. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zurückgesandt. APARTMENTO verpflichtet sich zur Aufbewahrung für insgesamt sechs Monate.

9. SICHERHEITSLEISTUNG
1. Um APARTMENTO gegenüber dem Gast gegen alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag abzusichern, ist APARTMENTO berechtigt, vor Bezug des Apartments folgende Sicherheitsleistung/Kaution vom Gast einzufordern:
2. Bei einem Aufenthalt unter drei Monaten beträgt die Kaution EUR 250,00.
3. Bei einem Aufenthalt von drei bis sechs Monaten entspricht die Kaution die Höhe eines Monatsbeitrags.
4. Wenn der Aufenthalt weniger als drei Monate beträgt, behält sich APARTMENTO das Recht vor, die Sicherheitsleistung/Kaution durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Wird die Sicherheitsleistung/Kaution nicht geleistet, hat der Gast keinen Anspruch auf Aufenthalt im Apartment. Überlässt APARTMENTO dem Gast die Wohnung, so ist APARTMENTO berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn die Anzahlung nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Nachfrist geleistet wird.
5. APARTMENTO ist verpflichtet, die Kaution spätestens 1 Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.

10. KUNDENDATEN
1. Um mit Gästen zu kommunizieren, erhebt APARTMENTO verpflichtend E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Zur Überprüfung der Identität des Gastes behält sich APARTMENTO das Recht vor, bei der Registrierung folgende gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass für inländische Gäste; Reisepass für ausländische Gäste) und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital anzufordern.
2. APARTMENTO behält sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, wenn die Identität des Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
3. Um schadhafte und betrügerische Buchungen zu vermeiden, verwendet APARTMENTO eine Softwarelösung, die anhand der vom Gast angeforderten Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Adresse) für jeden Gast einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ ermittelt, um betrügerische Buchungen zu identifizieren. APARTMENTO behält sich das Recht vor, vom System entsprechend gekennzeichnete Buchungen zu stornieren.

11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
1. APARTMENTO behält sich das Recht vor, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Wenn (a) höhere Gewalt oder andere von APARTMENTO nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, (b) das Apartment wegen irreführender oder unrichtiger Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird, wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (c) APARTMENTO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Nutzung der Dienste den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Geschäfts von APARTMENTO beeinträchtigen kann, (d) der Zweck oder Grund des Aufenthalts illegal ist oder der Prostitution dient und (f) im Fall von Weiterverkauf oder Untervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).
2. Zur Ausübung des Kündigungsrechts muss APARTMENTO den Gast unverzüglich benachrichtigen.
3. Kündigt APARTMENTO den Vertrag berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
4. APARTMENTO behält sich auch das Recht vor, etwaige Folgebuchungen des Gastes zu stornieren, wenn APARTMENTO aus vom Gast zu vertretenden Gründen oder aus den in vorstehender Ziffer 1 genannten Gründen eine Stornierung ausspricht, dies gilt auch für bereits genehmigte Buchungen.

12. GUTSCHEINE
1. Bei APARTMENTO erworbene Gutscheine können nur für APARTMENTO-Dienste verwendet werden. Befinden sich zum Zeitpunkt der Zahlung Restguthaben auf dem Gutschein, bleiben diese gültig und können für zukünftige Buchungen verwendet werden. Gutscheine sind nicht erstattungsfähig, nicht wiederverkaufbar, nicht übertragbar und können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld eingelöst werden. Der Kunde des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse) verantwortlich, an die der Gutschein und die Rechnung gesendet werden sollen.

13. RAUCHVERBOT
1. Alle APARTMENTO Apartments sind Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen ist im Apartment und in den Gemeinschaftsbereichen von APARTMENTO strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Wasserpfeifen (Shishas), Tabakerhitzer und ähnliche Geräte. Im Balkon- und/oder Terrassenbereich darf nur geraucht werden, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind und die Wohnungstür geschlossen ist. Im Falle eines Verstoßes behält sich APARTMENTO das Recht vor, vom Gast die Zahlung von EUR 250,00 als Entschädigung für Reinigungsaufwendungen zu verlangen, die separat bezahlt werden, einschließlich Umsatzeinbußen, die hieraus resultieren, dass das Apartment daher nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Diese Entschädigungssumme wird höher angesetzt, wenn APARTMENTO größere Verluste nachweist.
2. Manipulieren oder blockieren Sie keine Notausgänge, Feuerlöscher oder Feuermelder. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von 150 Euro verhängt werden. Dies gilt auch für Manipulationen oder das Ausschalten von Sicherheits- und/oder Dezibelsensoren in der Wohnung.
3. Der Gast trägt die volle Verantwortung für die vorsätzliche oder fahrlässige Auslösung der Brandmeldeanlage (z. B. aufgrund eines Verstoßes gegen das Rauchverbot), trägt aber mindestens die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. die Kosten für Feuerwehr oder Sicherheitsdienste).

14. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
1. Grundsätzlich müssen die reservierten Wohnungen, Gemeinschaftsräume und Umgebung lärmfrei sein. Die Nachtruhezeit ist von 22.00 bis 06.00 Uhr („ruhige Stunden“), sofern in den Hausregeln nicht anders angegeben. Partys und Versammlungen sind in den Apartments und Gemeinschaftsbereichen von APARTMENTO streng verboten.
2. Im Falle eines Verstoßes behält sich APARTMENTO vor, vom Gast eine Entschädigung für die gesondert zu zahlenden Reinigungskosten in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen, einschließlich etwaiger Einnahmeausfälle, für die das Apartment nicht vermietet werden kann. Das Recht auf weitergehenden Schadenersatz bleibt hiervon unberührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass APARTMENTO ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. APARTMENTO behält sich das Recht vor, eine gültige Reservierung sofort zu stornieren und den Gast bei Verstoß gegen die Ziffern 1 und 2 des Hauses zu verweisen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung. Gäste haben die Möglichkeit zu beweisen, dass APARTMENTO wenig oder keinen Schaden erlitten hat.
APARTMENTO behält sich das Recht vor, Dienste von Drittanbietern, wie z. B. Sicherheitsdienste, in Anspruch zu nehmen. Alle Kosten, die durch Eingriffe Dritter entstehen, gehen zu Lasten des Gastes.

15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
1. Im Falle einer Beschädigung über die normale Nutzung hinaus oder eines Diebstahls behält sich APARTMENTO das Recht vor, dem Gast den Schaden und bestimmte Kosten für die Behebung des Schadens in Rechnung zu stellen, einschließlich etwaiger Einkommensverluste aufgrund der Nichtvermietung des Apartments.

16. HAUSTIERE
1. Haustiere sind nicht erlaubt. Blindenhunde, Gehörlosenhunde und andere ähnliche Begleithunde sind jedoch davon ausgenommen. Sie sind mitnahmefrei und können gegen Nachweis jederzeit mitgeführt werden. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, berechnet APARTMENTO dem Gast pauschal EUR 150,00 als Sonderreinigungsgebühr. Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 behält sich APARTMENTO das Recht vor, eine gültige Reservierung sofort zu stornieren und den Gast des Hauses zu verweisen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung.

17. INSTANDHALTUNG
1. Bei der Buchung eines Apartments verpflichtet sich der Gast, das gemietete Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sorgfältig zu behandeln, für eine ausreichende Belüftung und Heizung zu sorgen und eine starke Verschmutzung zu vermeiden. APARTMENTO behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens EUR 50,00 (je nach Zustand der Einheit) zu erheben, wenn die Verschmutzungen über den üblichen Gebrauch hinausgehen.
2. Der Gast verpflichtet sich außerdem, die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Ausstattung beim Check-in im Apartment zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich an APARTMENTO zu melden.
3. Der Gast haftet für alle Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, dem Mobiliar und den öffentlich genutzten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Anlagen, die durch Fahrlässigkeit des Gastes infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht werden und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Der Gast hat APARTMENTO unverzüglich über Schäden in der gemieteten Wohnung zu informieren.
4. Das Apartment wird regelmäßig gereinigt. Der Zugang zum Apartment wird durch den Gast einem von APARTMENTO beauftragten Dienstleister gewährt.

18. INTERNETNUTZUNG
1. APARTMENTO bietet dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Zugang zum Internet. Störungen durch höhere Gewalt, Wartungsmaßnahmen oder ähnliche Gründe können nicht ausgeschlossen werden.
2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Missbrauch liegt insbesondere im Zusammenhang mit dem Herunterladen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegalen Streaming-Diensten und dem Veröffentlichen, Abrufen oder Übermitteln von strafbaren Inhalten (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB) vor. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Warenzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt APARTMENTO auf erstes Anfordern von allen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung des bereitgestellten Internetanschlusses durch den Gast resultieren. Dieser Freistellungsanspruch umfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie Datenschutzgesetzen.
3. Der Gast darf Zugangsdaten zum Internetanschluss nicht an Dritte weitergeben. Im Falle eines Verstoßes haftet der Gast gegenüber APARTMENTO für alle Schäden, die durch die Übermittlung der Zugangsdaten entstehen.
4. APARTMENTO behält sich auch das Recht vor, die Internetverbindung eines Gastes zu sperren, wenn dieser gegen das Gesetz verstößt.

19. DATENSCHUTZ
1. Hier können Sie sich mit den Datenschutzbestimmungen vertraut machen:
https://www.apartmento.de/de/privacy

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Klausel müssen die Parteien eine Bestimmung formulieren, die dem Zweck der unwirksamen/nichtigen Klausel möglichst nahekommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
6. Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.